Wer auch nach dem eigenen Tod sinnvolle Projekte unterstützen möchte, könnte unser Hospiz oder seinen Trägerverein im Testament bedenken.
Ihre Unterstützung stellt für unsere Arbeit einen wichtigen Baustein dar, da wir jedes Jahr ca. 250.000€ an Spenden einwerben müssen.
Wird der „Letzte Wille“ nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten, fällt der Nachlass nach bestimmten Regeln Verwandten zu.
Bestimmen Sie eine gemeinnützige Organisation wie unser Hospiz zum Erben, wird dieses zu Ihrem Rechtsnachfolger. Das bedeutet auch, dass mögliche Schulden auf diesen Erben übergehen würden. Mit einem Vermächtnis hingegen können Sie Personen oder Organisationen einzelne Vermögenswerte hinterlassen, also z.b. eine Immobilie oder eine bestimmte Geldsumme.
Bitte zögern Sie nicht, unsere Hilfe in diesen Fragen in Anspruch zu nehmen!
Telefon Zentrale: 0 33 34 / 81 93 - 740
info@drachenkopf-ev.de